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Unsere Fachgebiete
Unsere Tätigkeit konzentriert sich im Wesentlichen auf alle Aspekte des Familienrechts, insbesondere auf die Regelungen des Kindesunterhaltes, Ehegattenunterhaltes, des Umgangsrechts mit den Kindern und des Sorgerechts. Darüberhinaus vertreten wir Sie selbstverständlich im Scheidungsverfahren und bei der Vermögensauseinandersetzung.
Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich bundesweit vor den verschiedenen Gerichten.
Ein weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Schuldenberatung und die Schuldenregulierung.
Sie erfahren mehr über unsere Tätigkeitsbereiche auf den weiteren Seiten.